Kirchenvorstände

Für jede Pfarrgemeinde wird ein Kirchenvorstand gewählt, der das Vermögen in der jeweiligen Kirchengemeinde verwaltet und die Gemeinde im rechtlichen Sinne vertritt. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer Jürgen Westhof als dem Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern.
Zur Entlastung des Pfarrers kann ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstands zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden" ernannt werden. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt.
Die Amtszeit eines Kirchenvorstehers beträgt sechs Jahre, eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre finden Kirchenvorstandswahlen statt, bei denen die Hälfte der Kirchenvorsteher neu zu wählen ist bzw. wiedergewählt werden können. Dadurch bleibt die Kontinuität des Kirchenvorstands gewahrt. Die Wahl der Kirchenvorstände ist gesetzlich geregelt.

Ansprechpartner ist Pfarrer Westhof oder der jeweilige geschäftsführende Vorsitzende:

Falls Sie Interesse an der Arbeit im Kirchenvorstand haben, sprechen Sie bitte den Pfarrer an!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.